Ausländer und Asyl in Österreich

Artikel vom: 15. März 2006


Österreich beherbergt Menschen aus vielen anderen Ländern, die aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen ins Land gekommen sind. Diese Zuwanderer oder vorübergehend im Land lebenden Menschen stammen vornehmlich aus Russland, dem ehemaligen Jugoslawien, Deutschland, Georgien, dem asiatischen Raum (Indien, Türkei, Afghanistan, Pakistan, China u. a.), aber auch aus anderen Weltregionen; deren Anteil an der einheimischen Bevölkerung beträgt etwa 12,5 % (Anfang 2005).

Ausländer in ÖsterreichIn den 1960er und 1970er Jahren wurden wegen des herrschenden Arbeitskräftemangels so genannte Gastarbeiter von den Unternehmen direkt in den Herkunftsländern angeworben. Viele dieser Familien (Familienzusammenführung) leben mittlerweile in der zweiten oder dritten Generation im Land.

Zu einer größeren Einwanderungswelle kam es in den 1990er Jahren wegen der Bürgerkriege am Balkan. Heute zählt Österreich zu den begehrtesten Asylländern: Österreich hat soviele Anträge wie Deutschland und liegt somit hinter Großbritannien, USA und Frankreich auf dem vierten Platz.

Ungefähr die Hälfte aller Migranten bzw. deren Nachkommen lebt im Großraum Wien, wo etwa ein Viertel der gesamten Bevölkerung Österreichs ansässig ist. Der Rest verteilt sich vorwiegend auf die übrigen Ballungszentren, in denen ihr Anteil zwischen 10 % und 20 % ausmacht. In einigen ländlichen Regionen liegt der Anteil der Migranten zwischen 0 und 5 %. In den vergangenen Jahren wurde pro Jahr an etwa 30.000 – 40.000 Menschen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Die mit 1. Jänner 2006 in Österreich in Kraft getretene Novelle neuer Asylgesetze bringt einerseits eine Festlegung der gängigen Praxis und andererseits eine Verschärfung nicht nur für künftige Asylsuchende, sondern auch für schon lange in Österreich lebende, jedoch illegal eingereiste Personen. Eine Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel (Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung) ist nur mehr bei legaler Einreise möglich – oder über eine Ausreise und Antragstellung aus dem Ausland.

Schubhaft wird zukünftig länger dauern – statt wie bisher sechs nun bis zu zehn Monaten – und während eines laufenden Asylverfahrens jederzeit anwendbar. Allein der Verdacht, eine Person sei über einen sicheren Drittstaat bzw. Dublinstaat eingereist, reicht zur Verhängung von Schubhaft. Für Hungerstreikende ist die Möglichkeit der Zwangsernährung geplant.

So können nach dem neuen Fremdengesetz wieder Menschen abgeschoben werden, die als Kinder von Migranten in Österreich geboren und zu einer mindestens zweijährigen Haftstrafe verurteilt wurden. Hier tritt die Bedeutung des Geburtsortes zurück, um dem Prinzip des „ius sanguinis“ Platz zu machen, nach dem die Staatsbürgerschaft einer Person an die ihrer Eltern gekoppelt wird. Die Aufnahme und Unterstützung illegal eingereister Personen wird mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis geahndet. Eine Haftstrafe (bis zu zehn Jahren) droht Personen, die Fluchthilfe gewähren.

Von den drei möglichen Arten von Arbeitsbewilligungen können Asylwerber ab 1. Jänner 2006 nur die maximal ein Jahr gültige Beschäftigungsbewilligung erhalten. Sie muss jedes Jahr neu vom Arbeitgeber beantragt werden und ist nur für dieses eine Unternehmen gültig. Auch Asylwerber, die jetzt bereits einen Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis besitzen, können diese nicht mehr verlängern. Nach Ablauf der Gültigkeit muss das Unternehmen um Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung ansuchen, will sie den Asylwerber weiter beschäftigen. Bei der Ablehnung eines Asylantrages wird es keine Möglichkeit zur Legalisierung mehr geben.

Ein erst in den letzten Jahren auftretendes Phänomen sind Gastarbeiter aus Deutschland. Diese sind vorzugsweise als Saisonkräfte in Tourismusgegenden anzutreffen, besonders in Tirol, wo sie als Köche, Kellner oder Reinigungspersonal Beschäftigung finden. Viele dieser Personen kommen nach Österreich, weil sie in ihrer Heimat keinen Arbeitsplatz finden können oder auch in Österreich bessere Erwerbschancen sehen. Es handelt sich bei diesen Deutschen in der Regel nicht um Pendler, vielmehr nehmen sie in Österreich für die Zeit ihrer Beschäftigung Quartier, weil die Entfernung zum Ort ihrer Herkunft zu groß ist.

Eine andere Art von Zuwanderung durch Deutsche stellen jene zahlenmäßig stets wachsende Zahl von Personen dar, die in Österreich ein Universitätsstudium absolviert haben und danach nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren. Im akademischen Bereich ist wiederum die Zuwanderung durch deutsches Universitätspersonal festzustellen, das nach Österreich berufen wird (vor allem im Bereich der Medizin, aber auch in geisteswissenschaftlichen Fächern). Auch die Steuergesetzgebung (z. B. das Stiftungsrecht) ist ein Grund nach Österreich zu übersiedeln, z.B. für den Fußballfunktionär Franz Beckenbauer, den Autorennfahrer Ralf Schumacher und Friedrich Karl Flick (1994 naturalisierter Österreicher).

Weiterführender Link:
Österreich Informationen
Menschenrechtskommissar kritisiert Österreichs Asylgesetze

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