Artikel vom: 28. Oktober 2007
In Deutschland gibt es die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Gleich wie in Österreich, wobei das System aber anders aufgebaut ist. Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen in Deutschland. Die Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch das fünfte Sozialgesetzbuch und das Grundgesetz (Artikel 20) geregelt.

Die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, Rentner und für Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie z. B. dem Arbeitslosengeld. Arbeitslose die keinen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen haben, wie z. B. dem Arbeitslosengeld, sind nicht durch die gesetzliche Pflichtversicherung abgesichert. Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung.
Einkommensgrenze entscheidet über Wahlmöglichkeit
Eine weitere Voraussetzungen der Versicherungspflicht ist die Einkommensgrenze. Arbeitnehmer die über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 47.700 EUR (Stand 2007) liegen, Beamte und Selbständige können sich freiwillig, in der privaten Krankenversicherung, absichern. Diese Personenkreise unterliegen nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht wird durch das Sozialgesetzbuch geregelt.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Es gibt viele unterschiedliche Unternehmen die ihre Leistungen anbieten. Der Leistungskatalog gilt für alle Unternehmen, wobei Mehrleistungen und spezielle Tarife angeboten werden. Auch sind Beitragsunterschiede von Krankenkasse zu Krankenkasse festzustellen.
Der Versicherungsbeitrag wird, bis zu der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 42.750 EUR jährlich (Stand 2007), prozentual berechnet und teils vom Arbeitgeber und teils durch den Versicherten selbst bezahlt. Für die Angehörigen des versicherten Mitglieds besteht die Möglichkeit einer Familienversicherung. Das heißt z. B. die Ehefrau und die Kinder des Versicherten können mitversichert werden, ohne dass sich der Versicherungsbeitrag erhöht. Jeder der Versicherten, ob direkt oder durch die Familienversicherung, erhält von der jeweiligen Krankenkasse eine Versichertenkarte. Mit Hilfe dieser Karte werden die beanspruchten Leistungen, wie z. B. ein Arztbesuch, direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.
Private Krankenversicherungen
Bei der privaten Krankenversicherung zahlt der Versicherte eine vereinbarte Versicherungsprämie. Die Höhe dieser Versicherungsprämie richtet sich nach der Tarifgruppe, in die der versicherte, bei Eintritt in die Versicherung, eingestuft wurde. Bei der Einstufung wird das Alter des Versicherten, der Gesundheitszustand und auch das Geschlecht berücksichtigt. Das heißt bei jungen und gesunden Patienten ist der Einstiegsbeitrag niedriger als bei älteren Versicherten mit Vorerkrankungen. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es nicht die Möglichkeit der Familienversicherung von Angehörigen. Jeder Versicherte in der privaten Krankenversicherung zahlt einen Versicherungsbeitrag.
Die beanspruchten Leistungen, z. B. durch einen Arztbesuch, werden bei dieser Form der Versicherung von dem Versicherten vorgestreckt. Anschließend reicht der Versicherte die Nachweise über die gezahlten Beträge bei seiner Versicherung ein und bekommt diese erstattet.
Fazit
Wer sich in Deutschland krankenversichern will, sollte sich im Vorfeld gut beraten lassen. Vor allem die Entscheidung ob gesetzliche oder private sollte gut überlegt werden.
Weiterführende Links:
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