1 Euro GmbH Erleichterung für Firmengründer

Artikel vom: 29. Mai 2007


„Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs wird deutlich leichter und schneller möglich sein”, erläuterte Deutschlands Justizministerin Brigitte Zypries.

Künftig soll in Deutschland eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) leichter gegründet werden können. Das bereits über 100 Jahre alte GmbH-Gesetz wird dadurch reformiert. In der Vergangenheit wurden vor allem in Deutschland des Öfteren britische Limiteds von Deutschland aus gegründet. Diese hatten nicht so strenge Vorgaben wie das deutsche GmbH-Gesetz. Dies soll sich künftig nun ändern.

unternehmerIm Vordergrund soll es Investoren und Gründern erheblich leichter gemacht werden, ihre unternehmerischen Ideen unkompliziert und vor allem unbürokratisch umsetzen zu können. Außerdem muss im Zuge der Globalisierung und der Aneinanderrückung der EU das Gesetz wettbewerbsfähiger werden. Vor allem im Hinblick auf die britische Rechtsform „Limited“. Die Limited hat den Vorteil, dass man sie einfacher gründen kann, aber die Rechnungslegung muss in der englischen Sprache und nach englischem Recht erfolgen. Das reformierte GmbH-Gesetz soll demnach Anfang 2008 in Kraft gesetzt werden.

Die wichtigsten Neuheiten sind das Herabsetzen des Stammkapitals von 25000€ auf 10000€. Wer eine haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft gründen möchte, soll in Zukunft mit einer Stammeinlage von 1€ starten können. Diese so genannte „1-EuroGmbH“ soll die erwirtschafteten Gewinne aber nicht komplett ausschütten, sondern soll dadurch das Stammkapital einer „normalen“ GmbH erreicht werden. Demnach soll auch die Höhe der Stammeinlage künftig vom Gesellschafter bestimmt werden, die minimal eben 1€ betragen soll. Auch die Bürokratie soll dabei entlastet werden.

Demnach soll der Abschluss eines Gesellschaftervertrages künftig nicht mehr mittels notarieller Beurkundung erfolgen, sondern eine öffentliche Beglaubigung soll ausreichen. Auch die rechtlich vorgeschriebene Beratung bis zum Eintrag ins Handelsregister soll künftig nicht mehr zwingend sein. Außerdem soll der Registereintrag stark beschleunigt werden, die Eintragung soll bereits erfolgen noch bevor eine gewerbliche Genehmigung vorliegt. Auch der Gläubigerschutz soll verbessert werden.

Demnach sollen AGs, GmbHs und Einzelkaufleute eine Anschrift innerhalb des Landes zur Eintragung ins Handelsregister bringen, um der Insolvenzantragspflicht nicht mehr so einfach entgehen zu können. Bleibt abzuwarten, ob das Gesetz auch so in Kraft tritt.

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