Bußgeldkatalog in Österreich: Strafen bei Verkehrsdelikten

Artikel vom: 1. Februar 2009


In Deutschland wird oft das Bild von den raffgierigen österreichischen Polizisten die nur Touristen zu Kasse bitten gemalt. Aber es trifft natürlich auch die österreichischen Autolenker und seit der Verschärfung des deutschen Bußgeldkataloges ist es in Österreich nicht mehr teurer. Hier finden Sie einen kleinen Überblick über den österreichischen Bußgeldkatalog und interessante Artikel im Internet.

Zu schnelles Fahren lohnt sich auch in Österreich nicht. Informationen zu den Bußgeldern und Verkehrsstrafen in Österreich auf oesterreichnews.de

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Blitzergefahr Autobahnbaustellen

Mit großer Wahrscheinlichkeit ist auf Autobahnbaustellen mit Radargeräten zu rechnen. Die Geräte sind große graue Kästen. D.h. auf Baustellen die Geschwindigkeit genau beachten. Auch vor Tunneleinfahrten sind oft Radargeräte aufgebaut.

Hier ein kleiner Überblick über den Bußgeldkatalog in Österreich:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:
Bis 20 km/h = 21 Euro bzw. 29 bis 54 Euro*
Bis 25 km/h = 29 Euro bzw. 54 bis 72 Euro
Bis 30 km/h = 36 Euro bzw. mindestens 72 Euro

Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn bzw. Freilandstraße:
Bis 20 km/h = 21 Euro bzw. 21 bis 50 Euro
Bis 25 km/h = 29 Euro bzw. 43 bis 70 Euro
Bis 30 km/h = 36 Euro bzw. 65 bis 90 Euro

Eine genaue und aktuelle Auflistung der Bußgelder bietet der ÖAMTC (österreichisches Pendant zum ADAC).

Erläuterung:
*Anonymverfügung – Die erste Spalte listet die Strafen die mittels Organmandat ausgestellt werden. Es handelt sich hierbei um Strafen, die von der Polizei ohne Anzeige u. Verfahren verhängt wird. Die zweite Spalte zeigt die Strafen die via Anonymverfügung erhoben werden können. Auf Wikipedia wird „Anonymverfügung“ wie folgt erklärt: „Die Bezeichnung Anonymverfügung bedeutet, dass der eigentliche Fahrzeuglenker (kann natürlich auch der Fahrzeughalter sein, muss aber nicht), der die angegebene Übertretung begangen hat, bei Bezahlung binnen der angesetzten Frist unbekannt (also anonym) bleibt. Eine Anonymverfügung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung kann dann nur ausgestellt werden, wenn die Geschwindigkeitsübertretung“ (siehe hier).

Vignette nicht vergessen!
In Österreich ist bei der Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette anzubringen (in Österreich wird die Straßenabgabe im Volksmund auch als “Pickerl” bezeichnet). Neben der Vignette herrscht auf einigen Autobahnabschnitten Mautpflicht, weitere Informationen zur Vignette gibt es hier.

Entscheidende Unterschiede im Verkehrsrecht von Deutschland u. Österreich
„Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem deutschen Recht und dem österreichischen Verwaltungsstrafsystem ist die sogenannte Lenkerauskunft, also die Auskunftspflicht über den Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. „In Deutschland ist der Fahrzeughalter nicht immer verpflichtet, den Fahrer bekannt zu geben, in Österreich schon.“ Mit erheblichen Konsequenzen: Verweigert der Fahrzeughalter die Auskunft, so kann zum einen die Strafe für die Übertretung direkt gegen ihn festgesetzt werden. Zum anderen kann ihm für die Verweigerung selbst eine Strafe von bis zu 5.000 € auferlegt werden.

Ein weiterer Unterschied des österreichischen Verfahrens bei Verkehrsüberschreitungen: Bei Strafen bis zur Höhe von 365 Euro erhält der Verkehrssünder lediglich eine Zahlungsaufforderung. Persönlich kann er sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Gegen diese Vorgehensweise kann allerdings Einspruch erhoben werden, worauf ein ordentliches Verfahren mit einer schriftlichen oder mündlichen Rechtfertigung des Beschuldigten folgt. Die Entscheidung nach dem ersten Einspruch ergeht mit Bescheid. „Wird der Einspruch allerdings abgelehnt, hat sich der Verkehrssünder mit an den Verfahrenskosten zu beteiligen“, betont Tramposch, dessen Kanzlei als Mitglied der Geneva Group International viele grenzüberschreitende Verfahren betreut, „der zu zahlende Anteil wird mit zehn Prozent der verhängten Strafe bemessen.“

Weiterführende Links zum Thema Verkehrsstrafen in Österreich:

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Leser Meinungen zu "Bußgeldkatalog in Österreich: Strafen bei Verkehrsdelikten"

  1. Interessant, jetzt zieht Deutschland mit seinen Nachbar gleich wenn es um den Bussgeldkatalog geht. War ja zu befürchten.